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Verkaufsverpackungen in Gewerbebetrieben

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Das Duale System bietet für nachstehend aufgeführte gewerbliche Bereiche die kostenfreie Entsorgung von Verkaufsverpackungen an (Kennzeichnungspflicht für Verkaufsverpackungen besteht seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr):

  • Altenheime
  • Apotheken
  • Autobahnraststätten
  • Bäckereien (auch in Verbrauchermärkten)
  • Banken (Verwaltungsbereich)
  • Behindertenwerkstätten, Behindertenheime
  • Bildungseinrichtungen (Privatschulen, VHS, Kindergärten)
  • Botanische Gärten
  • Botschaften
  • Bundeswehrkasernen (Kantinen, Restaurationsbetriebe)
  • Campingplätze, Feriendörfer
  • Dentallabors
  • Dialysezentren/medizinische Einrichtungen
  • Fleischereien (auch in Verbrauchermärkten)
  • Freiberufler
  • Freizeitparks, Jahrmärkte
  • Friedhöfe, Friedhofsgärtnereien
  • Friseure
  • Gaststätten (inkl. Fast food) und Hotels
  • Gärtnereien
  • Gebäudereinigungsunternehmen
  • Kantinen
  • Krankenhäuser (sowie vergleichbare Pflegeeinrichtungen, z. B. Pflegeheime)
  • mobile und stationäre Imbissbetriebe
  • Optiker 
  • Private Forschungsinstitute
  • Schwimmbäder, Sportstadien
  • Strafanstalten
  • Universitäten
  • Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen
  • Verwaltungen
  • Weihnachtsmärkte, Festzelte, Stadtfeste, Festivals
  • Zirkus
  • Zoologische Gärten

Zu wenig gelbe Säcke?

Wenn die "gelben Säcke" für die Entsorgung nicht ausreichen sollten, können Sie bei der ARGE
gelbe Abfallgefäße mit einem Gesamtvolumen von 1100 Liter bestellen: Tel.: 0800 2010505 
E-Mail: info@arge-gelbersack.de
  
Die Leerung des Containers erfolgt alle 14 Tage.

Sonderregelungen für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe, deren Aufkommen an Verkaufsverpackungen innerhalb von 2 Wochen 1.100 Liter pro Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen sowie Leichtverpackungen) nicht übersteigt, werden ebenfalls kostenfrei im Rahmen des Dualen Systems entsorgt.

Achtung!

Transportverpackungen (z. B. Paletten, Schrumpffolien, Reifbänder etc.) und Produktionsabfälle sind grundsätzlich von einer Entsorgung durch das Duale System ausgeschlossen. Die hierfür vorteilhafte Entsorgung ist unter „Abfälle zur Verwertung“ beschrieben.


   
 
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