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Wer als Grundstückseigentümer (Anliegerstraße) für die Reinigung zuständig ist, muß neben der normalen Gehwegreinigung/Winterdienst selbst dafür Sorge tragen, dass auch die Fahrbahn jeweils bis zur Straßenmitte einmal wöchentlich gereinigt bzw. im Winter geräumt und ggfs. abgestreut wird!
Die Verkehrssicherungspflicht und somit die Haftung bei Unfällen übernimmt einzig und allein der Eigentümer!
Eine Übertragung der Reinigungspflicht an die Stadt kann beantragt werden, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer einer Straße dies verbindlich wollen.
Was tun, wenn eine solche Mehrheit nicht zustande kommt und Sie sich dieser Verpflichtung entledigen möchten?
Kein Problem - im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen bietet die GEM folgenden Service:
- Reinigung und Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen
- Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen
Diese Dienstleistungen sind z.B. für Gehwege schon ab 14,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Meter Straßenfront im Jahr erhältlich. Die GEM übernimmt in diesem Fall natürlich auch die „Haftung“!
Haben Sie noch Fragen?
Für kompetente Beratung und flexible Lösungen stehen Ihnen zur Verfügung:
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| Carl Verweyen |
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02161 / 49 10 36 | >
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| Herbert Pauls |
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02161 / 49 10 62 |
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